Notbeleuchtung: Wege zeigen, Sicherheit schaffen
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Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme für den Notfall
Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für netzunabhängige Beleuchtung, die bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirksam wird. Sie wird unterteilt in die Sicherheitsbeleuchtung und die Ersatzbeleuchtung.
Während letztere dafür ausgelegt ist, dass bei einem (ungefährlichen) Netzausfall normale Tätigkeiten, Arbeitsprozesse oder z.B. Veranstaltungen weitergeführt werden können, dient die Sicherheitsbeleuchtung dem sicheren Verlassen des Gebäudes oder dem Beenden eines potenziell gefährlichen Arbeitsablaufes. Sie wird zusätzlich in die Antipanik-, Rettungsweg- und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze unterteilt.
Die Forderung einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich vornehmlich aus Regelwerken des Baurechts, des Arbeitsschutzrechts, des Unfallverhütungsrechts sowie aus Baugenehmigungen und Brandschutzgutachten als Teil einer Baugenehmigung. Die konkreten Anforderungen an die Errichtung und Installation sind überwiegend in Normen und Vorschriften der VDE enthalten.
Bei der Notbeleuchtung geht es jedoch nicht nur um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, sondern vor allem um eines: Ihre Sicherheit!
Von uns erhalten Sie einen ganzheitlichen Service! Wir bieten Ihnen von Notlichtakkus und Notlichtbatterien über Notleuchten bis zum Notlichtgerät alle Bestandteile Ihrer Notbeleuchtung. Die gesetzlich vorgeschriebene Wartung der Notlichtanlage übernehmen wir selbstverständlich auch! Unsere Servicetechniker sind absolute Fachmänner auf diesem Gebiet und führen die Wartungen stets professionell und gewissenhaft durch.
Wir bieten Ihnen Hilfe in allen Bereichen an.
Wartung der Notlichtbeleuchtung
Installation & Montage
Notleuchten
Notlichtgerät
Notlichtbatterien
Notlichtakkus
Wartung der Notlichtbeleuchtung - Sicherheit ist keine Option, sondern Pflicht
Wartung
Als Betreiber sind Sie gesetzlich und normativ zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet. Schon der Ausfall nur einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Im Schadensfall trägt der Betreiber die Beweislast. Um den einwandfreien Betrieb Ihrer Notlichtanlage sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen mindestens einmal im Jahr eine professionelle Wartung und Instandsetzung durch unser fachlich geeignetes Personal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 durchführen zu lassen.
Arbeitsstättenverordnung
Investieren Sie in die Sicherheit – es zahlt sich aus! Die Durchführung der Wartung von einem Fachbetrieb vermeidet unnötige Kosten oder Schäden durch eine unsachgemäße Arbeit. Eine fehlerhafte Ausführung oder ein nicht ordnungsgemäßer Betrieb können ernsthafte Risiken darstellen. Bei Schäden die nachweislich aufgrund mangelnder Wartung und Instandhaltung entstanden sind, kann die Versicherungsleistung entfallen. Im Falle von Personenschäden kann ggf. sogar eine Haftstrafe drohen (ArbStättV §9 Abs. 2 + ArbSchG §26 Abs. 2)
Normen und Vorschriften
In der DIN VDE V 0108-100-1 werden die Mindestanforderungen bei der Errichtung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen je nach Art und Nutzung festlegt. Sie gibt außerdem Hinweis auf den Betrieb. Eine Einhaltung der Vielzahl an Vorschriften ist ohne Fachunternehmen nicht zu erwarten. Durch intensive Schulungen der Mitarbeiter und eine permanente Anpassung unserer Leistung stellen wir sicher, dass Ihre Notbeleuchtung den gemäß den Normen und Vorschriften betrieben wird.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – ASR
Die ASR A2.3 und ASR A3.4 sind Arbeitsstättenregeln und Teil der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die in Deutschland die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Sie legen den Umfang der Sicherheitsbeleuchtung fest, sowie die Pflichten des Betreibers zur unverzüglichen Instandhaltung und Wartung der Anlage nach aktuellem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Herstellerangaben
BGB
In Deutschland ist eine Verkehrssicherungspflicht eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahren gegenüber Dritten aus §§ 823 ff. BGB. Somit begründet sich aus dieser Verkehrssicherungspflicht für Sie als Gebäudebetreiber eine Haftung gegenüber allen im Gebäude befindlichen Personen. Bei einer fehlenden oder funktionsunfähigen Sicherheitsbeleuchtung kann Ihnen durch eine Nichtausführung der Wartung und Instandhaltung demnach ein Verschulden nachgewiesen werden. Unter Umständen haften Sie dann für entstandene Schäden persönlich.
Unser Wartungspaket
- An- und Abfahrt
- Fachmännische Wartung der Notlichtanlage gemäß DIN EN 50272-2, Klassifikation VDE 0510 Teil 2 und Deutsche Fassung EN 50172: 2004
- Funktionalitätsprüfung der Batterieanlage und der Sicherheitsbeleuchtung
- Behebung von kleineren Schäden an Verbindern und Anschlüssen
- Kapazitätsprüfung (1- oder 3-stündig) über die angeschlossenen Verbraucher gemäß VDE 0108
- Erstellen eines abschließenden Wartungsberichtes
- abschließendes Angebot über die Beseitigung festgestellter Mängel
Notlichtbeleuchtung
Installation & Montage der Notbeleuchtung - Ihre Sicherheit beginnt hier.
Unser Service für Installation und Montage im Bereich Sicherheitsbeleuchtung und Notlichtgeräte bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Anforderungen. Wir übernehmen nicht nur die fachgerechte Installation Ihrer Sicherheitsbeleuchtung und Notlichtgeräte, sondern beraten Sie auch umfassend bei der Auswahl der geeigneten Produkte für Ihr Gebäude oder Ihre Anlage.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen von der Planung bis zur Umsetzung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Sicherheitsbeleuchtung den geltenden Normen und Vorschriften entspricht und im Notfall zuverlässig funktioniert.
Mit unserem Service können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Sicherheitsbeleuchtung und Notlichtgeräte professionell installiert und einsatzbereit sind, um im Ernstfall Leben zu retten und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Notleuchten – Sichtbarkeit ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit
Sie suchen einen zuverlässigen Lieferanten für Ihre Notbeleuchtung? Wir sind der richtige Ansprechpartner. Wir bieten eine breite Palette an Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten, die speziell auf die Bedürfnisse von Großprojekten zugeschnitten werden können. Bei Notleuchten wird zwischen der einzelbatterieversorgten und mit zentralversorgter Notleuchten unterschieden. Notleuchten, die auf eine Einzelbatterieversorgung zurückgreifen, haben einen Notlichtakku im Gehäuse oder in der unmittelbaren Nähe verbaut. Zentralversorgte Notleuchten sind an eine zentrale Batterieanlage angeschlossen. Deren Notlichtgerät kann im Fall eines Netzausfalls auf die Versorgung durch Notlichtbatterien umschalten.
Wir bieten Ihnen hochwertige und geprüfte Notleuchten zu einem fairen Preis, die Ihren Anforderungen und Ansprüchen gerecht werden und den staatlichen Auflagen entsprechen. Nebenbei unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Projekt mit unserem Fachwissen
Unsere Notlichtbatterien - Langlebige Akkus für Ihre Notlichtanlage
Notlichtbatterien werden in Notlichtgeräten verbaut und erhalten die Stromversorgung im Falle eines Netzausfalls. Diese Batterien müssen speziellen Auflagen gerecht werden und besonders langlebig sein. Wir helfen Ihnen, die richtigen Batterien zu finden und erstellen Ihnen gerne ein Angebot zur Montage an Ihrer Notlichtanlage.
Dank unserer jahrelangen Erfahrung, haben wir uns ein Produktportfolio mit besonders hochwertigen und langlebigen Batterien erarbeiten können. Unsere Batterien sind von höchster Qualität und entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen an Notlichtbatterien. Sie können sich auf unsere Batterien, Montage und unseren Service verlassen, denn wir haben uns auf Notlichtbatterien spezialisiert!
Notlichtakkus - Nach Ihren Vorgaben konfektioniert
Notlichtakkus dienen als Energiequelle in einzelbatterieversorgten Sicherheitsleuchten. Im Falle eines Stromausfalls kann die Sicherheitsleuchte auf die Batterieversorgung umschalten und der eingebaute Notlichtakku kommt zum Einsatz. Diese Akkus gibt es als NiCd-, NiMH- und LiFePO4-Akkus. Je nach Leuchte werden unterschiedliche Bauformen und Kapazitäten benötigt.
Unkompliziert und schnell zum günstigsten Preis: Unsere Partnerwerkstätten konfektionieren die Akkus genau nach Ihren Vorgaben. Sobald Sie uns die Daten Ihres Akkus übergeben, erstellen wir Ihnen in Absprache mit unseren Lieferanten ein Angebot.
Wir sollen Ihnen ein Angebot erstellen? Dann kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Unsere Notlichtgeräte - Hochwertig und zuverlässig
Ein Notlichtgerät kommt dann zum Einsatz, wenn die Notbeleuchtung über eine zentrale Batterieanlage versorgt wird. Im Falle eines Netzausfalls muss die Orientierung in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsplätzen gewährleistet werden. Kommt es zu einem Netzausfall, werden die Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung von dem Notlichtgerät über einen bestimmten Zeitraum mit Strom versorgt.
Wir bieten eine große Auswahl an Notlichtbetriebsgeräten für verschiedene Notlichttypen. Unsere Notlichtgeräte sind besonders langlebig und von höchster Qualität. Gerne beraten wir Sie ausführlicher bei der Auswahl einer geeigneten Notlichtanlage. Zusammen mit dem Notlichtgerät bieten wir Ihnen auch die passenden Notleuchten und Notlichtbatterien, deren Montage unsere Service-Techniker durchführen.